Neue Erkenntnisse zu den Verleihungszahlen der Oldenburger Rote Kreuz-Medaille

Nach intensiven Recherchen habe ich nun einen Text zu den Verleihungszahlen der Oldenburger Rote Kreuz-Medaille geschrieben:
schmid-ol.de: Neue Erkenntnisse zu den Verleihungszahlen der Oldenburger Rote Kreuz-Medaille

Die ORKM hat übrigens gar nichts mit dem Roten Kreuz zu tun. Sie war ein staatlicher Orden des Großherzogs von Oldenburg, der von 1908 bis 1918 verliehen wurde.

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„Wenn der Krieg zu dir kommt“

Als Teil einer europäischen Gruppe von HVR-Rechtsberatern hat sich das Deutsche Rote Kreuz Ausführung eines interaktiven HVR-Film-Projekts beteiligt. Das Projekt wird auch vom IKRK unterstützt.

Der frei zugängliche interaktive Film „Wenn der Krieg zu dir kommt” ermöglicht einen sehr realen Einblick in den Alltag eines bewaffneten Konflikts aus drei verschiedenen Perspektiven; die der Zivilperson, des Soldaten und des Rotkreuz-Helfers. In dieser virtuellen Erfahrung tritt man in die Fußstapfen dieser verschiedener Personen, die vom Krieg betroffen sind. Das Ziel ist es, die Wahrnehmung Zuschauender zu hinterfragen, Überlegungen zu bewirken und ein tieferes Verständnis für die Natur der Kriegsführung sowie die Regeln des Kriegs zu vermitteln.

Der Film wurde auch ins Deutsche übersetzt und soll zu Zwecken der Verbreitungsarbeit genutzt werden. Gerade junge Zielgruppen könnten somit erreicht werden.

„Wenn der Krieg zu dir kommt“

Mit Textmaterial des Deutschen Roten Kreuzes erstellt.

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160 Jahre Rotes Kreuz Oldenburg

Nachdem am 2. Januar 1864 ein Verein gegründet worden war, erfolgt am 10. Februar 1864 hier in Oldenburg eine weitere Versammlung, die sich mit einer Satzungsfragen und Wahlen beschäftigte.
Die Oldenburger Zeitung berichtete am 12. Februar 1864 wie folgt davon:

„Oldenburg, 10. Februar.
Heute Abend 5 Uhr fand eine Versammlung in der Union statt, in Betreff des Vereins zur Pflege auf dem Schlachtfelde verwundeter Krieger. Die Versammlung war namentlich von Damen sehr besucht.
Der Vorsitzende, OGA. Dr. Hoyer, verlas zunächst die Statuten des Vereins, und beantragte, daß der Vorstand aus einer größeren Anzahl von Personen, mit der Befugniß sich zu ergänzen, bestehen möchte. Zugleich bemerkte derselbe noch, daß die Bildung des Vereins in Kiel angezeigt worden, mit der Anfrage, was man dort an Utensilien erforderlich erachte; es sei indessen bis jetzt keine Antwort erfolt.
Nach einigen weiteren Aufklärungen des Vorsitzenden wurde die Wahl des Ausschusses auf Antrag des Herrn B. Fortmann in folgender Weise vorgenommen. Die Versmmlung bezeichnete 12 Anwesende, die wiederum 5 Mitglieder wählten, welche den engeren Ausschuß bilden und sich durch Zuwahl ergänzen sollten. Die gewählten 5 Mitglieder wurden der Versammlung vorgeschlagen und angenommen. Es sind Fräul. Christine Claussen, Fräul. Lina Dugand, Herr Dr. Müller, Herr OGA. Dr. Hoyer und Herr B. Fortmann.
Ein fernerer Antrag des Herrn Seminardirektors Willich, dahin: In Zeiten drängender Veranlassung zur Thätigkeit wird dem Ausschusse es überlassen, durch ihm angemessen erscheinende Zuwahl bis zu 18 Personen sich zu ergänzen, wird gleichfalls ohne weitere Debatte angenommen, ebenso die Anträge 1) des Herrn Regierungsraths Steche, Herrn Stadtdirectors Wöbcken, Herrn Oberbauraths Lasius – Alle 2 Jahre treten 2 Mitglieder des Vorstandes, und zwar 1 Herr und 1 Dame, das erste Mal durchs Loos aus und werden durch Neuwahl ersetzt. – 2) des Herrn Reg.-Raths Steche – In Betreff des Arztes findet alle 2 Jahre eine Neuwahl statt.
Hiermit wurde die Versammlung, 6 1/2 Uhr, geschlossn.“

Anmerkung: „in Kiel angezeigt“ meint wohl eine Bekanntmachtung bei den Armeestellen des preußischen Herres, das sich derzeit zusammen mit Österreich im Krieg gegen Dänemark befand.
„engeren Ausschuß“ man würde wohl heute sagen „Geschäftsführender Vorstand“ o.ä.
„OGA“ Obergerichtsanwalt
Bemerkenswert bei der Einladung zu dieser Veranstaltung ist der Satz „Da ein zahlreicher Besuch von Frauen und Jungfrauen erwartet wird, werden die Herren freundlichst gebeten, nicht zu rauchen!“ (Oldenburger Zeitung, 10.02.1864).

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Interview mit der IKRK-Präsidentin

In der 3sat-Serie „Sternstunden Philosophie“ spricht Mirjana Spoljaric Egger, die IKRK-Präsidentin, über ihre Aufgabe und die Mission des IKRK:
3sat.de: Mirjana Spoljaric Egger – IKRK-Präsidentin auf heikler Mission
Verfügbar bis 28.07.2024.

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160 Jahre Rotes Kreuz Oldenburg

Am 2. Januar 1864 traf sich der hiesiege Schützenverein, die „Oldenburger Schützen von 1816“, und gründete den „Verein zur Verpflegung verwundeter Krieger auf dem Schlechtfelde“, dem Vorläufer des Roten Kreuzes hier in Oldenburg.
Die Oldenburgischer Zeitung berichteten damals wie folgt:

„Oldenburg, 3. Januar.
In einer gestern Abend abgehaltenen Generalversammlung hat der hiesige Schützenverein eine Reihe von Beschlüssen gefaßt, welche bei dem Ernste unserer Zeit gewiß die öffentliche Aufmerksamkeit und Anerkennung in hohem Grade verdienen und uns bezeugen, wie ein mannhafter, thatkräftiger Geist sich auch bei unseren Schützen Bahn bricht, und den Verein auf edlen patriotischen Grundlagen erstarken läßt. […] Das wichtigste und erfreulichste Resultat erzielte jedoch die Generalversammlung in ihrem einstimmigen Beschlusse, den Anlaß zur Begründung eines
Vereins zur Verpflegung verwundeter Krieger auf dem Schlechtfelde zu geben, zu dessen Mitgliedern sich vorerst die Versammelten betrachteten, mit dem Wunsche, daß sich die Betheiligung auf größere Kreise im ganzen deutschen Vaterlande erstrecken möge. Von Seiten des Vorsitzenden wurde in erhebender Weise darauf hingewiesen, daß wir nicht erst dann, wenn von den zerschmetterten Gliedern unserer Krieger, wenn von Verwundeten, die heimathsfern von brennendem Duft gequält, ohne Verband daliegen, die niederschlagende Kunde zu uns dringt, und zur Thätigkeit entschließen müssen, sondern daß wir zeitig unsere Hülfe bereit haben. Die traurige Wahrheit, daß die hülflose Lage und die Schrecknisse des Verlassenseins mehr Opfer an Menschenleben herbeiführt, als die Kugeln des Feindes, müsse zu sofortigem Handeln treiben.
Die Satzungen des Vereins dürften folgende sein:
„§ 1. Der Verein hat die Aufgabe, zu Kriegszeiten mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln bei dem Gesundheitsdienste der Heere Hülfe zu leisten.
§ 2. Der Verein setzt sich mit der Staatsregierung in Verbindung, damit seine Dienstanerbietung vorkommenden Falls Annahme findet, und bittet um Mittheilung Seitens dieser um alles dasjenige, was seine Zwecke zu fördern im Stande ist.
§ 3. Der Verein sucht sofort die Mittel zur Durchführung seines Zweckes herbeizuschaffen und in angemessen erscheinender Weise in Bereitschaft zu halten, insbesondere durch Anschaffung von Verbandmitteln, Ausbildung von Krankenwärtern und Trägern von Blessirten.
§ 4. Auf Verlangen oder mit Genehmigung der Militärbehörde sendet der Verein freiwillige Krankenwärter auf das Schlachtfeld. Dieselben stellen sich unter die Leitung der Militärärzte.
§ 5. Der Vorstand des Vereins besteht aus 5 Personen, von welchen wenigstens eine ein Arzt sein muß, die sich im Behinderungsfalle durch einen andern Arzt vertreten lassen kann. Die übrigen 4 Personen bestehen zur Hälfte aus Männern, zur Hälfte aus Frauen. Der Vorstand hat für den Verein alle dem Zwecke entsprechende Schritte vorzunehmen, verwaltet das Vereinsvermögen und verfügt über dasselbe unbedingt zu Vereinszwecken. Auch kann er, wenn er es angemessen findet, mit anderen Vereinen in Verbindung treten. Seine Beschlüsse faßt er nach einfacher Stimmenmehrheit der in seiner Versammlung Erschienenen. Er erwählt aus seiner Mitte einen Rechnungsführer, welcher der Generalversammlung alle zwei Jahre vom 1. Januar 1865 an gerechnet, Rechnung abzulegen hat.
§ 6. Der Generalversammlung steht die Decision der Rechnung in ihr angemessen erscheinender Weise zu, wenn der von ihr durch einfache Stimmenmehrheit gewählte Rechnungsführer und der Rechnungsleger sich nicht einig sind. Sie ertheilt auch dem Rechnungsleger die Rechnungsentlastung.
§ 7. Durch Zeichnung eines jährlichen Beitrags von 10 gs. wird der Recht der Mitgliedschaft für das Rechnungsjahr, in welchem der Beitrag geleistet ist, erworben. Das erste Rechnungsjahr beginnt mit dem 1. Januar 1864.
§ 8. Veränderungen und Zusätze zu den Satzungen des Vereins werden durch einfache Stimmenmehrheit in der durch die Oldenb. Anzeigen zu berufenden Generalversammlung gefaßt. Wenn 20 Mitglieder des
Vereins dieserhalb eine Generalversammlung beantragen, so ist diesem Antrage vom Vorstande nachzukommen.“

Hoffen wir, daß in den weitesten Kreisen der patriotische Vorgang unseres Schützenvereins Anklang und Betheiligung findet, was dem Vernehmen nach schon von vielen Seiten der Fall ist. Es ist schon einmal auch von Oldenburg aus, wenn auch in beschränkterer Weise, für die Unglücklichen auf den amerikanischen Schlachtfeldern gewirkt, wie viel mehr hat die That der Humanität bei den bevorstehenden Kämpfen unsers eigenen Volkes auf die öffentliche Sympathie zu zählen!“

Oldenburger Zeitung, Nr. 4, 6. Januar 1864

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Schutz von Krankenhäusern in Konflikten

Angriffe auf Gesundheitseinrichtungen und deren Personal sind leider keine neuen Themen die sich das ROte Kreuz widmet. Das IKRK beschäftigt sich seit einigen Jahren u.a. mit diesem Thema unter dem Motto „Health Care in Danger“ unter folgender Webseite: https://healthcareindanger.org/

Auch in aktuellen Konflikten ist es wieder Thema geworden. Siehe dazu ein Bericht „Ein Kran­ken­haus als mili­täri­sches Ziel“ von F. Kring auf lto.de:
lto.de: Ein Kran­ken­haus als mili­täri­sches Ziel

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Wohlfahrtskarten

Jetzt online: „Die Wohlfahrts-Postkarten des Deutschen Vereins für Sanitätshunde“.
Ein weiteres Stück Oldenburgensien ist damit ergänzt worden.

schmid-ol.de: Die Wohlfahrts-Postkarten des Deutschen Vereins für Sanitätshunde

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